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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan BMNT 2019××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan BMNT 2019 1
§ 24neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 24↗RIS↗
Aus- und Weiterbildung für Bedienstete der Dienststellen
§ 24.
(1) Nach den budgetären Möglichkeiten und den Erfordernissen des Dienstbetriebes sind vermehrt auch in den Bundesländern Kursangebote für Bedienstete der Dienststellen vorzusehen.
(2) Bediensteten der Dienststellen ist die Teilnahme an Seminaren an der Verwaltungsakademie des Bundes zu ermöglichen, sofern dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. § 22 Abs. 2 ist dabei sinngemäß anzuwenden.
Schlagworte
Ausbildung