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Fassungsvergleich zu Vermarktung von Obst und Gemüse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermarktung von Obst und Gemüse 1
§ 6neu
in Kraft ab 08.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 5/2020 § 6↗RIS↗
Schlussbestimmung
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse, BGBl. II Nr. 431/2010, außer Kraft.