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Fassungsvergleich zu Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken 1
§ 2neu
in Kraft ab 26.02.2020 · idF BGBl. II Nr. 36/2020 § 2↗RIS↗
§ 2.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach § 1.