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Fassungsvergleich zu Speditionskaufmann/Speditionskauffrau-Ausbildungsordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Speditionskaufmann/Speditionskauffrau-Ausbildungsordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 68/2020 § 1↗RIS↗
Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
§ 1.
(1) Der Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Speditionskaufmann bzw. Speditionskauffrau) zu bezeichnen.