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Fassungsvergleich zu Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst 1
§ 3neu
in Kraft ab 09.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 259/2020 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.