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Norm
Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Fassungen
§ 3 Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
BGBl
§ 3 Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Judikatur
§ 3 Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
§ 3 Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
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Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
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Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 09.06.2020 · idF
BGBl. II Nr. 259/2020
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.