Änderungen zwischen den Fassungen
Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
§ 2.
Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 ist der Ziel- oder Quellverkehr in den Gemeindegebieten von Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer.
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