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Fassungsvergleich zu Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst 1
§ 2neu
in Kraft ab 20.07.2020 · idF BGBl. II Nr. 325/2020 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.