Änderungen zwischen den Fassungen
7. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung sowie die einen Teil dieser Verordnung bildenden Anlagen A und B treten mit 19. Oktober 2020 in Kraft.