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Fassungsvergleich zu MFAB-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau (MFAB-V) 1
§ 5neu
in Kraft ab 23.10.2020 · idF BGBl. II Nr. 454/2020 § 5↗RIS↗
Umsetzungshinweis
§ 5.
(1) Durch diese Verordnung wird für in § 1 genannte Feuerungsanlagen die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft, ABl. Nr. L 313 vom 28.11.2015 S. 1, umgesetzt.
(2) „Zuständige Behörden“ im Sinne des Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2015/2193 sind für die in § 1 genannten Feuerungsanlagen die in den §§ 170 und 171 MinroG genannten Behörden.