Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates
§ 2.
Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.