Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
2. Hauptstück
Schutz vor Radon in Wohngebäuden
Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
§ 5.
Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß § 3 Abs. 1 gelten die Festlegungen der Anlage 2.