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Fassungsvergleich zu Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. II Nr. 482/2020 § 1↗RIS↗
§ 1.
Diese Verordnung bestimmt die Beträge an Familienbeihilfe gemäß § 8 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sowie des Kindesabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.