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Fassungsvergleich zu Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung 1
§ 3neu
in Kraft ab 24.03.2021 · idF BGBl. II Nr. 117/2021 § 3↗RIS↗
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.