Änderungen zwischen den Fassungen
§ 11neu
Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 11.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1976 über die Gefahrenzonenpläne, BGBl. Nr. 436/1976, außer Kraft.