Änderungen zwischen den Fassungen
Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
1§ 0↗RIS↗
§ 1neu
§ 1.
Das Außerkrafttreten der §§ 742b ASVG, 380b GSVG, 374b BSVG und 261b B-KUVG samt Überschriften wird bis 31. Oktober 2021 verschoben.