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Fassungsvergleich zu LF-AM-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung (LF-AM-VO) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2021 · idF BGBl. II Nr. 377/2021 § 1↗RIS↗
Abschnitt 1
Arbeitsmittel
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des § 202 Abs. 1 und 2 Landarbeitsgesetz 2021 (LAG).
(2) Abschnitt 4 ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den im Anhang A angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den im Anhang B angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werden.