Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu LF-AM-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung (LF-AM-VO) 1
§ 30neu
in Kraft ab 01.09.2021 · idF BGBl. II Nr. 377/2021 § 30↗RIS↗
Kompressoranlagen
§ 30.
Kompressoranlagen sind so aufzustellen, dass die angesaugte Luft frei von gesundheitsschädlichen und brennbaren Anteilen in gefährlichem Ausmaß ist.