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Fassungsvergleich zu Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung 1
§ 3neu
in Kraft ab 30.10.2021 · idF BGBl. II Nr. 451/2021 § 3↗RIS↗
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
(1) Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
(2) Mit Wirksamkeit dieser Satzung tritt die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird, BGBl. II Nr. 446/2021, außer Kraft.