Änderungen zwischen den Fassungen
5. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit 15. November 2021 in Kraft.