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Fassungsvergleich zu ElAbg-BSV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung (ElAbg-BSV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 464/2021 § 1↗RIS↗
Allgemeines
§ 1.
(1) Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der Inanspruchnahme der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe nach § 2 Z 5 sowie des ermäßigten Steuersatzes und der Vergütung nach § 4 Abs. 3 des Elektrizitätsabgabegesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, für Bahnstrom.
(2) Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.