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Fassungsvergleich zu ElAbg-BSV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung (ElAbg-BSV) 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. II Nr. 464/2021 § 8↗RIS↗
Schlussbestimmungen
§ 8.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.