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Fassungsvergleich zu Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl××

Änderungen zwischen den Fassungen

Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl 1
§ 1neu
in Kraft ab 12.03.2022 · idF BGBl. II Nr. 106/2022 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeines
Regelungsgegenstand
§ 1.
(1) Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden
gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 EnLG 2012 zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Inkraftsetzung von Notstandsmaßnahmen auf Grund von Beschlüssen von Organen internationaler Organisationen gesetzt.
(2) Die Lenkungsmaßnahmen sollen
die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Inkraftsetzung von Notstandsmaßnahmen auf Grund von Beschlüssen von Organen internationaler Organisationen ermöglichen.