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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.04.2022 · idF BGBl. II Nr. 135/2022 § 3↗RIS↗
Beseitigung von Ungleichheiten
§ 3.
Auftretende Unterschiede in den Arbeitsvoraussetzungen für Frauen und Männer sowie strukturelle Rahmenbedingungen, die zur Benachteiligung eines der Geschlechter führen, sind zu beseitigen.