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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.04.2022 · idF BGBl. II Nr. 135/2022 § 5↗RIS↗
Sprachliche Gleichstellung
§ 5.
An Bedienstete gerichtete Schriftstücke in allgemeinen Personalangelegenheiten haben Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form zu enthalten. Für Schriftstücke in individuellen Personalangelegenheiten ist jene Formulierung zu verwenden, die dem jeweiligen Geschlecht entspricht.