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Fassungsvergleich zu NGPV 2021××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2021 (NGPV 2021) 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 182/2022 § 1↗RIS↗
Einstufung als erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper
§ 1.
Die in den Anlagen 1 bis 4 angeführten Gewässerabschnitte werden auf Basis der Darlegungen im aktualisierten Planungsdokument „Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021“ (NGP 2021), entsprechend den in § 30b Abs. 1 Z 1 und 2 WRG 1959 festgelegten Kriterien, als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper eingestuft.