Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu TKA-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Telekomanzeigeverordnung (TKA-V) 1
§ 1neu
in Kraft ab 15.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 215/2022 § 1↗RIS↗
Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung bestimmt die elektronische Form, die von Anbietern von Telekommunikationsdiensten bei der Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 133 Abs. 1 TKG 2021 einzuhalten ist.