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Fassungsvergleich zu Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus 1
§ 1neu
in Kraft ab 29.06.2022 · idF BGBl. II Nr. 251/2022 § 1↗RIS↗
Gegenstand
§ 1.
Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundlagen für das Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten gemäß § 5 Abs. 1 KliBG.