Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
§ 5.
In Bezug auf die Auswahl-Kommissionen für sonstige, ausschließlich im Inland erfolgende Verwendungen der Verwendungsgruppen A1, v1 und A2, v2 gelten die jeweiligen Bestimmungen der §§ 2 bis 4 sinngemäß.