Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen 1
§ 3neu
in Kraft ab 29.07.2022 · idF BGBl. I Nr. 140/2022 § 3↗RIS↗
§ 3.
Insoweit die Länder den Zweckzuschuss für Leistungen nach § 4 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 in der jeweils geltenden Fassung, weiterverwenden, sind Leistungsangebote in der Transparenzdatenbank anzulegen und Mitteilungen in die Transparenzdatenbank vorzunehmen.