Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen 1
§ 4neu
in Kraft ab 29.07.2022 · idF BGBl. I Nr. 140/2022 § 4↗RIS↗
§ 4.
Die Länder berichten dem Bund bis 31. Dezember 2024 über die Verwendung der Mittel.