Änderungen zwischen den Fassungen
Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Beginn des automationsunterstützten Datenverkehrs
§ 2.
Der automationsunterstützte Datenverkehr ist ab 26. August 2022 aufzunehmen.