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Fassungsvergleich zu PB-BV ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pfandbrief-Berichtsverordnung (PB-BV ) 1
§ 3neu
in Kraft ab 28.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 354/2022 § 3↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für die erstmaligen, auf das Kalenderjahr 2022 bezogenen Berichte gilt abweichend von § 2 Abs. 2 und 3, dass diese spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des März 2023 an die FMA zu übermitteln sind.