Änderungen zwischen den Fassungen
Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022)
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Daten aus Fördervergaben
§ 2.
Die RTR-GmbH ist ermächtigt, Daten, die ihr der Bundesminister für Finanzen gemäß § 80 Abs. 2 TKG 2021 zugänglich macht, zu speichern, verarbeiten, sichern und in Beauskunftungen im Sinne dieser Verordnung einzubeziehen, wie die von Meldeverpflichteten zugänglich gemachten Daten.