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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen 1
§ 18neu
in Kraft ab 22.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 393/2022 § 18↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 18.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.