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Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen 1
§ 2neu
in Kraft ab 22.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 393/2022 § 2↗RIS↗
Amtsperiode
§ 2.
Die Mitglieder sind für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Die Funktionsperiode endet durch Zeitablauf, durch eine Enthebung durch die Bundesregierung gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 oder durch Tod.