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Fassungsvergleich zu PD-Zuo-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

PD-Zuordnungs-Verordnung (PD-Zuo-V) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 399/2022 § 6↗RIS↗
2. Abschnitt
Zuweisung der Fachbereiche in der Berufsbildung
§ 6.
Dem § 38 Abs. 2b Z 1 lit. a VBG werden die nachfolgenden Fachbereiche der Berufsbildung zugewiesen:
1. die Fachbereiche der dualen Berufsausbildung sowie in Technik und Gewerbe,
2. der Fachbereich Mode und Design,
3. der Fachbereich Information und Kommunikation (Angewandte Digitalisierung),
4. der Fachbereich Ernährung,
5. der Fachbereich Soziales sowie
6. der Fachbereich Erziehung, Bildungs- und Entwicklungsbegleitung.
Schlagworte
Bildungsbegleitung