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Fassungsvergleich zu WR-V 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022 (WR-V 2022) 1
§ 13neu
in Kraft ab 14.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 454/2022 § 13↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 13.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab ihrem Inkrafttreten ereignen.
(2) Die Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019), BGBl. II Nr. 310/2019, ist auf Sachverhalte, die sich bis zu ihrem Außerkrafttreten ereignet haben, weiterhin anzuwenden.