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Fassungsvergleich zu Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2023 · idF BGBl. II Nr. 486/2022 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die haushaltsführenden Stellen bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle sowie dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.