Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
Kontrollübergabe bei Zugangsberechtigungssystemen
§ 5.
Zugangsberechtigungssysteme müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe gestatten und damit Betreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die vollständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungssysteme nutzen.