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Fassungsvergleich zu LF-AStV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung (LF-AStV) 1
§ 38neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 122/2023 § 38↗RIS↗
Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
§ 38.
Es ist dafür zu sorgen, dass Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts- und Wohnräume durch andere Nutzungen (z. B. Lagerungen) nicht in ihrer Benutzbarkeit beeinträchtigt werden.
Schlagworte
Bereitschaftsraum