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Fassungsvergleich zu LF-BRGO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung (LF-BRGO) 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 123/2023 § 8↗RIS↗
Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
§ 8.
Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen. In diese Geschäftsordnung können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes (Arbeitnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.
Schlagworte
Gruppenhauptversammlung