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Fassungsvergleich zu LF-BRWO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung (LF-BRWO) 1
§ 17neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 124/2023 § 17↗RIS↗
Wahlort
§ 17.
Der vom Wahlvorstand zu bestimmende Wahlort muss für die Durchführung der Wahl geeignet sein und soll möglichst im Betrieb liegen.