Änderungen zwischen den Fassungen
§ 38neu
Abschnitt 2
Zentralbetriebsrat
Errichtung von Zentralbetriebsräten
§ 38.
Umfasst ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.