Änderungen zwischen den Fassungen
§ 12neu
Abschnitt 2
Auflösung des Betriebsratsfonds
Voraussetzungen
§ 12.
Wird der Betrieb dauernd eingestellt oder ist die durch Gesetz oder durch Beschluss der Betriebs(Gruppen)versammlung vorgesehene Höchstdauer der vertretungsweisen Verwaltung (§ 10 Abs. 1 und 4) abgelaufen, so ist der Betriebsratsfonds aufzulösen.