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Fassungsvergleich zu Öko-IFB-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist (Öko-IFB-VO) 1
§ 3neu
in Kraft ab 25.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 155/2023 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Diese Verordnung ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden.
(2) Die Plausibilisierung nach § 2 Abs. 1 Z 3 kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.