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Fassungsvergleich zu GA VO-BMK 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK (GA VO-BMK 2022) 1
§ 1neu
in Kraft ab 03.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 165/2023 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, oder dienstvertraglicher Regelungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die Bediensteten des Österreichischen Patentamtes.
Schlagworte
Ernennungserfordernis