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Fassungsvergleich zu Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei 1
§ 9neu
in Kraft ab 08.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 171/2023 § 9↗RIS↗
Interne theoretische Ausbildung
§ 9.
Die interne theoretische Ausbildung beinhaltet die Themenschwerpunkte
1. verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten, sowie
2. rechtliche und organisatorische Aufgabenstellungen der Präsidentschaftskanzlei
und ist im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.