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Fassungsvergleich zu Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates 1
§ 2neu
in Kraft ab 14.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 180/2023 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Nationalrates zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der jeweils nächsten Volkszählung oder auf Grund einer Kundmachung gemäß § 5 Abs. 3 NRWO nach Wirksamwerden einer Gebietsänderung stattfinden.