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Fassungsvergleich zu Systemsicherheit von Zahlungssystemen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Systemsicherheit von Zahlungssystemen 1
§ 25neu
in Kraft ab 01.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 198/2023 § 25↗RIS↗
Verweise
§ 25.
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Nationalbankgesetzes 1984 (NBG), BGBl. Nr. 50/1984, verwiesen wird, ist dieses in seiner geltenden Fassung anzuwenden.