Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Organisatorische Anforderungen
§ 6.
Die Leitungsstrukturen eines Zahlungssystems sind klar und transparent zu regeln, haben die Sicherheit sowie Effizienz des Zahlungssystems zu fördern und die Stabilität des Finanzsystems im Allgemeinen zu unterstützen.